Kostenloser Compliance-Check · Spanien
Müssen Sie Ihre Gäste beim spanischen Innenministerium melden?
Seit Dezember 2024 verpflichtet das Königliche Dekret 933/2021 fast jede Ferienunterkunft in Spanien, Gäste zu registrieren und den Behörden zu melden. Beantworten Sie 4 Fragen und erfahren Sie genau, was für Sie gilt.
Was genau Sie melden müssen
Zu jedem Gast
- · Vollständiger Name und Ausweis (Typ, Nummer, Support-Nr.)
- · Nationalität und Geburtsdatum
- · Vollständige Adresse mit PLZ
- · Telefon / E-Mail
- · Verwandtschaft mit Minderjährigen unter 14
Zum Aufenthalt
- · An- und Abreisedatum
- · Vertrags-/Buchungsreferenz
- · Anzahl der Reisenden
- · Unterschrift auf dem Formular
Zur Zahlung
- · Zahlungsmethode
- · Karten-/Kontoinhaber
- · Zahlungsdatum
Was bei Verstößen droht
Leichte Verstöße
100 – 600 €
Unvollständige Register, verspätete Meldungen oder Formfehler.
Schwere Verstöße
601 – 30.000 €
Gäste gar nicht registrieren oder melden (Gesetz 4/2015).
Häufige Fragen
Seit wann ist das Pflicht?
Das Königliche Dekret 933/2021 ist seit dem 2. Dezember 2024 vollständig in Kraft, nach zwei Verschiebungen. Es ersetzte die alten Papier-Gästebücher.
Ich habe nur eine Ferienwohnung — gilt das für mich?
Ja. Die Pflicht knüpft an die Tätigkeit an, nicht an die Größe — eine einzelne Ferienwohnung hat genau dieselben Pflichten wie ein Hotel.
Was ist mit Kindern?
Auch Gäste unter 14 werden gemeldet; ihre Daten liefert der verantwortliche Erwachsene, inklusive Verwandtschaftsverhältnis. Sie unterschreiben nicht.
Wie schnell muss ich melden?
Die Daten müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in übermittelt und das Register 3 Jahre aufbewahrt werden.
Gilt das alte Guardia-Civil-Gästebuch noch?
Nein. Die alten Systeme wurden durch SES Hospedajes ersetzt (bzw. die regionalen Polizeiregister in Katalonien, im Baskenland und in Navarra).
Was ist die „Support-Nummer" des DNI?
Ein auf dem spanischen DNI aufgedruckter Code (IDESP). Fehlt er, lehnt das Ministerium die komplette Meldung ab — der häufigste Ablehnungsgrund, den wir sehen.
Kann man das automatisieren?
Ja. Mit Zobooq macht Ihr Gast den Online-Check-in am Handy (mit Dokumentenscan) und die Meldung geht automatisch ans Ministerium.
Allgemeine Informationen auf Basis des RD 933/2021 — keine Rechtsberatung. Stand: 2026.
Schluss mit manuellen Gästemeldungen
Mit Zobooq checkt Ihr Gast online ein und die Meldung erreicht das Ministerium automatisch. Null Handarbeit, null Ablehnungen.
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