Kostenloser Compliance-Check · Spanien

Müssen Sie Ihre Gäste beim spanischen Innenministerium melden?

Seit Dezember 2024 verpflichtet das Königliche Dekret 933/2021 fast jede Ferienunterkunft in Spanien, Gäste zu registrieren und den Behörden zu melden. Beantworten Sie 4 Fragen und erfahren Sie genau, was für Sie gilt.

Was genau Sie melden müssen

Zu jedem Gast

  • · Vollständiger Name und Ausweis (Typ, Nummer, Support-Nr.)
  • · Nationalität und Geburtsdatum
  • · Vollständige Adresse mit PLZ
  • · Telefon / E-Mail
  • · Verwandtschaft mit Minderjährigen unter 14

Zum Aufenthalt

  • · An- und Abreisedatum
  • · Vertrags-/Buchungsreferenz
  • · Anzahl der Reisenden
  • · Unterschrift auf dem Formular

Zur Zahlung

  • · Zahlungsmethode
  • · Karten-/Kontoinhaber
  • · Zahlungsdatum

Was bei Verstößen droht

Leichte Verstöße

100 – 600 €

Unvollständige Register, verspätete Meldungen oder Formfehler.

Schwere Verstöße

601 – 30.000 €

Gäste gar nicht registrieren oder melden (Gesetz 4/2015).

Häufige Fragen

Seit wann ist das Pflicht?

Das Königliche Dekret 933/2021 ist seit dem 2. Dezember 2024 vollständig in Kraft, nach zwei Verschiebungen. Es ersetzte die alten Papier-Gästebücher.

Ich habe nur eine Ferienwohnung — gilt das für mich?

Ja. Die Pflicht knüpft an die Tätigkeit an, nicht an die Größe — eine einzelne Ferienwohnung hat genau dieselben Pflichten wie ein Hotel.

Was ist mit Kindern?

Auch Gäste unter 14 werden gemeldet; ihre Daten liefert der verantwortliche Erwachsene, inklusive Verwandtschaftsverhältnis. Sie unterschreiben nicht.

Wie schnell muss ich melden?

Die Daten müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in übermittelt und das Register 3 Jahre aufbewahrt werden.

Gilt das alte Guardia-Civil-Gästebuch noch?

Nein. Die alten Systeme wurden durch SES Hospedajes ersetzt (bzw. die regionalen Polizeiregister in Katalonien, im Baskenland und in Navarra).

Was ist die „Support-Nummer" des DNI?

Ein auf dem spanischen DNI aufgedruckter Code (IDESP). Fehlt er, lehnt das Ministerium die komplette Meldung ab — der häufigste Ablehnungsgrund, den wir sehen.

Kann man das automatisieren?

Ja. Mit Zobooq macht Ihr Gast den Online-Check-in am Handy (mit Dokumentenscan) und die Meldung geht automatisch ans Ministerium.

Allgemeine Informationen auf Basis des RD 933/2021 — keine Rechtsberatung. Stand: 2026.

Schluss mit manuellen Gästemeldungen

Mit Zobooq checkt Ihr Gast online ein und die Meldung erreicht das Ministerium automatisch. Null Handarbeit, null Ablehnungen.

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